Johann Ignatz Mandl Reichsfreiherr von und zu Deutenhofen nimmt den von seinem Vertreter Joseph Miller, Hofgerichts-Advokaten und Armen-Instituts-Assessor, abgeschlossenen Vergleich vom 25. Dezember 1802 (= Urk. 3392) wegen der im vorigen Jahrhundert gegen die Orttenburgische Erbeinigung veräußerten Untertanen an und verpflichtet sich 1) gegen 500 fl das Gehölz am Haimbuch zur freien Disposition des G. von Orttenburg abzutreten, 2) die 41 Untertanen wie im Vergleich vom 25. Dez. 1802 vereinbart, gegen 11.500 fl ebenfalls zu extradieren und auf alle Gefälle von diesen Untertanen zu verzichten. 3) Gemäß dem Vergleich behält er sich lediglich das Dominium und Constitutum possessorium über das ganze Vergleichsobjekt bis zur völligen Bezahlung des Kaufschillings vor und verpflichtet sich 4), das Ratificatorium über den Vergleich zugleich mit Empfang des Reluitions Kaufschillings auszuhändigen.; S: Ausst.; US: Johann Ignatz Baron Mandl an und zu Deuttenhofen mpria.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv