Wolf Emert und Hans Seeman, beide Bürger und Metzger zu Mergentheim, beurkunden, daß ihnen auf ihr an Johann Konrad von Lichtenstein, Hauskomtur und Trappier des Deutschen Ordens zu Mergentheim, gerichtetes Ersuchen hin die Vorlese auf ihrer im Heßlein nahe des Predigerklosters liegenden Weingärten mit Zustimmung des verstorbenen Johann Eustachius bewilligt wurde und, daß sie dafür folgende zinsfreie Güter gegen die Trappenei zinspflichtig machen lassen: Wolf Emert bezahlt 2 Pfennigvon einem Morgen Acker in der Ottenklingen, der neben Gütern von Georg Wahl, Kammersekretär, und Hans Georg Braun liegt. Hans Seeman gibt 1 1/2 Pfennig von 3 Viertel Weinerg im Anckhen, der neben Gütern des Herrn Probst und der Witwe des Andreas Gönter liegt.