Notiz über eine Entscheidung in Streitigkeiten zwischen Antonius Wintergerst, Vikar zu Neustadt an der Haardt, einer- und Hans Zwingeisen (zwingysen) als Vertreter seiner Ehefrau andererseits, wegen Gütern, die Eva Kesslerin einst testamentarisch Nikolaus Wintergerst und anderen verschafft hat. Antonius beansprucht dies aufgrund von Schulden seines Bruders; Hans' Ehefrau beansprucht dies erbweise. Kurfürst Philipp von der Pfalz und seine Räte entscheiden gütlich, dass Antonius dem Hans für seine Ehefrau 14 Gulden, nämlich 7 um St. Michael [= 29.9.] und 7 um Weihnachten, zahlen muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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