Johann Zcudel (Zcindel), Abt zu Spyßcappell und 'visitator' zu Germerode, Jacobus Welder, Propst, Appolonia von Flattenn, Priorin, und der ganze K...
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Urk. 24, 401
Urk. 24, A II, Kloster Germerode
Urk. 24 Kloster Germerode - [ehemals: A II]
Kloster Germerode - [ehemals: A II] >> 1500-1524
1511 April 13
Abschrift saec. XVI. auf Papier (Doppelblatt). Rückw. die gleichzeit. Signaturen I und 0 und Reste von Siegelwachs. Bildete mit [Huyskens] nr. 1352, 1389, 1394 und den Urkunden unter [Huyskens] nr. 1402^2 eine von derselben Hand geschriebene und nach den Signaturen zusammengehörige Reihe von Abschriften.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Auff den palmtagk.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Zcudel (Zcindel), Abt zu Spyßcappell und 'visitator' zu Germerode, Jacobus Welder, Propst, Appolonia von Flattenn, Priorin, und der ganze Konvent zu Germerode, geben Hermann Cleynoth und Else, dessen Frau, die Hälfte des zu Albungenn gelegenen Vorwerkes des Klosters, das sein † Vater inne hatte, samt dem Hof (hobe), den Scholbe hatte, und von dem jährlich 1 Schock Eier, 1 Fastnachtshuhn, 2 Michelshühner, 6 Groschen und 1 Gans gegeben werden, um einen jährlich auf Michaelis nach Germerode zu liefernden Zins von 11 ½ Malter halb Roggen und halb Hafer mit der Verpflichtung zu Lehen, von diesen Gütern die gebührenden Verpflichtungen gegen das Dorf zu erfüllen, dagegen sollen sie vom Kloster mit Diensten, Abgaben oder sonst nicht mehr belästigt werden. Zum Lehen gehören außer der Hälfte des Vorwerks mit 2 Hufen Land 1 ½ Höfe außer 'Scholben hob'; die Zinsen, die für diese Höfe an Geld, Hühnern, Eiern oder Gänsen verzeichnet stehen, sollen ebenfalls noch dem Kloster entrichtet werden. Bei Zinsversäumnis kann der Belehnte gepfändet oder vor geistlichem Gericht belangt werden. Den Inhaber der anderen Hälfte des Vorwerks darf er nicht behindern, sondern muß ihn frei aus- und einlassen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller, der Propst mit dem Propstei- und die Priorin mit dem Kloster-[Konvents-]Siegel.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Zcudel (Zcindel), Abt zu Spyßcappell und 'visitator' zu Germerode, Jacobus Welder, Propst, Appolonia von Flattenn, Priorin, und der ganze Konvent zu Germerode, geben Hermann Cleynoth und Else, dessen Frau, die Hälfte des zu Albungenn gelegenen Vorwerkes des Klosters, das sein † Vater inne hatte, samt dem Hof (hobe), den Scholbe hatte, und von dem jährlich 1 Schock Eier, 1 Fastnachtshuhn, 2 Michelshühner, 6 Groschen und 1 Gans gegeben werden, um einen jährlich auf Michaelis nach Germerode zu liefernden Zins von 11 ½ Malter halb Roggen und halb Hafer mit der Verpflichtung zu Lehen, von diesen Gütern die gebührenden Verpflichtungen gegen das Dorf zu erfüllen, dagegen sollen sie vom Kloster mit Diensten, Abgaben oder sonst nicht mehr belästigt werden. Zum Lehen gehören außer der Hälfte des Vorwerks mit 2 Hufen Land 1 ½ Höfe außer 'Scholben hob'; die Zinsen, die für diese Höfe an Geld, Hühnern, Eiern oder Gänsen verzeichnet stehen, sollen ebenfalls noch dem Kloster entrichtet werden. Bei Zinsversäumnis kann der Belehnte gepfändet oder vor geistlichem Gericht belangt werden. Den Inhaber der anderen Hälfte des Vorwerks darf er nicht behindern, sondern muß ihn frei aus- und einlassen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller, der Propst mit dem Propstei- und die Priorin mit dem Kloster-[Konvents-]Siegel.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ