Thoma Baur zu Hopfach, dessen nach Anstößern näher beschriebenes Gut der St. Nikolaus-Kaplanei in Schwäbisch Hall gehört, verschreibt Johann Gräter (Gretter), Ratsherr in Hall und Pfleger der Kaplanei, zusätzlich zu einer bereits bestehenden Gülte je zwei Scheffel Dinkel und Hafer jährlicher und ewiger Herrengülte, verspricht stets pünktliche und vollständige Entrichtung jeweils auf Martini, sagt für alle künftigen Besitzwechsel ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung bei Laudemien in Höhe von 1/20 des Liegenschaftswerts zu und räumt dem Pfleger und dessen Amtsnachfolgern für den Fall von Versäumnissen auch namens seiner Erben Pfändungsrechte gegen sein Gut bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.