Papst Gregor XV. bewilligt auf Bitten des Erzbischofs Ferdinand von Köln für dessen Geheimen Rat Arnold von Bocholtz, welcher die Propsteien der Domstifte zu Lüttich und Hildesheim, sowie des Stifts Tongern bekleidet, Dispens von der Residenzpflicht bezüglich dieser Propsteien auf 5 Jahre, welche der Genannte mit allen Einkünften behalten soll, damit der Erzbischof sich inzwischen desselben als Rat oder zu Gesandtschaften vermöge dessen besonderer Tüchtigkeit und Erfahrung bedienen könne.