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Daniel Rudolf von Lewenberg aus Schlesien, Breslauer Bistums, päpstlicher und kaiserlicher, auch im Archiv des Römischen (Gerichts-) Hofs immatrikulierter Notar, beurkundet, dass Johann Tanner die Annahme der (inserierten) Protest- und Rückweisungserklärung des Freisinger Domkapitels verweigert und er (der Notar) diese Erklärung vor dem Schloss (Tegernbach) auf den Boden gelegt habe. Der genannte Notar hatte im Auftrag und in Anwesenheit des Domkapitels (Domdekan jedoch abwesend) die von Dr.iur.utr. Christoph Rehlinger, Domkustos zu Freising, gegen die Beschwerden (im einzelnen aufgeführt) des nach dem Tode des Erzbischofs Ernst von Köln, Bischofs zu Freising, wegen Zahlungsrückständen als freisingischer Pfleger zu Oberwels abgesetzten Johann Tanner am 23. Juni vorgelegte und erläuterte Protestations- und Retorsionschrift (im Text enthalten) beurkundet samt dem ihm vom Domkapitel erteilten Auftrag, diese Schrift dem genannten Tanner in Wasentegernbach zu überreichen. In Vollzug seines Auftrags begab sich der Notar am 25. Juni von Freising nach Wasentegernbach und gab Tanner am 26. Juni im Berchtesgadnerischen Schloss zu Tegernbach Kenntnis von der Protestationsschrift, doch lehnte Tanner schließlich die Annahme ab, u.a. mit der Begründung, dass der Rechtsstreit schon bei der Landobrigkeit in Graz anhängig sei.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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