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Mahnungen an Georg Stinzendörfer und Johann Hekel zu Vogtsreichenbach, ihre für 1805 ausstehenden Gültreste abzuliefern. Sie habe zudem den Botenlohn für die Mahnungen zu bezahlen.
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Mahnungen an Georg Stinzendörfer und Johann Hekel zu Vogtsreichenbach, ihre für 1805 ausstehenden Gültreste abzuliefern. Sie habe zudem den Botenlohn für die Mahnungen zu bezahlen.