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Mahnungen an Georg Stinzendörfer und Johann Hekel zu Vogtsreichenbach, ihre für 1805 ausstehenden Gültreste abzuliefern. Sie habe zudem den Botenlohn für die Mahnungen zu bezahlen.
Mahnungen an Georg Stinzendörfer und Johann Hekel zu Vogtsreichenbach, ihre für 1805 ausstehenden Gültreste abzuliefern. Sie habe zudem den Botenlohn für die Mahnungen zu bezahlen.