Kaiser Maximilian I. bekundet, dass Adrian von Herborn beim Reichskammergericht gegen seine angebliche Ladung vor das Gericht Herzog Magnus´ von Sachsen zu Lauenburg appelliert habe, worauf der damalige Kammergerichtsdirektor Graf Adolf von Nassau zu Wiesbaden und Idstein am 30. April 1511 den Prokurator Peter Khryser, Lehrer der Rechte, als Bevollmächtigten Wilhelms von Nesselrode annahm, der auf Niederschlagung der Ladung supplizierte, wogegen wiederum Conrad Swappach, Lehrer der Rechte, namens Adrians von Herborn Einspruch einlegte. Wolfgang Remen, Lehrer der Rechte, supplizierte dagegen namens Wilhelms von Nesselrode. Die anfallenden Gerichtsgebühren für diesen wurden mit 13 1/2 rheinischen Goldgulden festgesetzt.