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Äbtissin und Kv. von Kirchheim [im Ries] bekunden, daß Frau Sophie von Mortenetsch ihr Eigen zu Itzlingen ("Uzzelingen") das 10 lb h einbringt, und 3 lb Gülten von Switzebartes Gut zu Kirchheim ("Kirchhhain") ihnen übergibt unter folgenden Bedingungen: Es sind ihr jährlich 4 1/2 Mark Silber Ulmer Währung auf Lichtmeß nach Lindau zu den Mindern Brüdern zu geben mit Aufschlag von 5 ß h je Woche bei Verzug; nach ihrem Tod erhält eine von ihr benannte Person 3 Jahre lang 4 Mark Silber; sie erhält einen Jahrtag für sich, ihren Ehemann und ihre Vorfahren, für den genaue Anweisungen gegeben sind; bei Übertretung ist den Klöstern Baindt ("Biunde"), Gutenzell und H. 6 lb h zu zahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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