Äbtissin und Kv. von Kirchheim [im Ries] bekunden, daß Frau Sophie von Mortenetsch ihr Eigen zu Itzlingen ("Uzzelingen") das 10 lb h einbringt, und 3 lb Gülten von Switzebartes Gut zu Kirchheim ("Kirchhhain") ihnen übergibt unter folgenden Bedingungen: Es sind ihr jährlich 4 1/2 Mark Silber Ulmer Währung auf Lichtmeß nach Lindau zu den Mindern Brüdern zu geben mit Aufschlag von 5 ß h je Woche bei Verzug; nach ihrem Tod erhält eine von ihr benannte Person 3 Jahre lang 4 Mark Silber; sie erhält einen Jahrtag für sich, ihren Ehemann und ihre Vorfahren, für den genaue Anweisungen gegeben sind; bei Übertretung ist den Klöstern Baindt ("Biunde"), Gutenzell und H. 6 lb h zu zahlen.
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Äbtissin und Kv. von Kirchheim [im Ries] bekunden, daß Frau Sophie von Mortenetsch ihr Eigen zu Itzlingen ("Uzzelingen") das 10 lb h einbringt, und 3 lb Gülten von Switzebartes Gut zu Kirchheim ("Kirchhhain") ihnen übergibt unter folgenden Bedingungen: Es sind ihr jährlich 4 1/2 Mark Silber Ulmer Währung auf Lichtmeß nach Lindau zu den Mindern Brüdern zu geben mit Aufschlag von 5 ß h je Woche bei Verzug; nach ihrem Tod erhält eine von ihr benannte Person 3 Jahre lang 4 Mark Silber; sie erhält einen Jahrtag für sich, ihren Ehemann und ihre Vorfahren, für den genaue Anweisungen gegeben sind; bei Übertretung ist den Klöstern Baindt ("Biunde"), Gutenzell und H. 6 lb h zu zahlen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {B 456 U 33 (+)}
Arch. Rubr. C, S. 27 Nr. 1. Kop. IV S. 355.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 456 Heggbach, Zisterzienserinnenkloster
Heggbach, Zisterzienserinnenkloster >> 1. Urkunden
1280
Urkunden
Lateinisch
Mortenetsch, Sophie von
Baindt RV; Kloster
Buxheim MN
Gutenzell : Gutenzell-Hürbel BC; Kloster
Itzlingen : Kerkingen, Bopfingen AA
Kirchheim am Ries AA
Lindau (Bodensee) LI
Öttingen = Oettingen in Bayern DON
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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