Martin Federlin, seßhaft zu Ruit, wegen unerlaubter Landflucht und ungebührlicher Reden zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten der rechtlichen Strafverfolgung mit der Auflage enthoben, sich künftig gehorsam zu verhalten, ohne Erlaubnis der Obrigkeit nicht mehr fortzugehen, gelobt, dies zu tun, und schwört U.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...