Dietrich Schenk von Erbach, Domherr und Archidiakon zu Würzburg, beurkundet: Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde des Dorfes Retzstadt (Retzstat) haben im Sendgericht seines Archidiakonats vorgebracht, dass der amtierende Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg verpflichtet ist, bei Bedarf Reparaturarbeiten am Chor ihrer Pfarrkirche vornehmen zu lassen. Dieser Verpflichtung kommt aber der derzeitige Abt Gerhard [Klinkhart] nicht nach, so dass am Altar im Chor der Kirche keine Gottesdienste mehr gefeiert werden können. Der Archidiakon erteilt daher der Gemeinde Retzstadt die Erlaubnis, die nötigen Bau- und Reparaturarbeiten selbst vorzunehmen, doch unbeschadet der Rechte, die sie gegenüber dem Kloster St. Stephan zu haben glauben. Am dinstag nechst nach Mauricii 1424. Aussteller: Dietrich Schenk von Erbach. Empfänger: Gemeinde Retzstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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