Kaiser Friedrichs verleiht den dem Bischof zu Würzburg Rudolf die Ausübung des Schutzes und Schirms über das Gotteshaus Comburg den bisher Hall innehatte.
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 113 I U 93-Insert
B 113 I Bü 97
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 113 I Limpurg-Obersontheim, Erbschenken
Limpurg-Obersontheim, Erbschenken >> 3. Passivlehen der Schenken zu Limpurg >> 3.1 Lehen von geistlichen Fürsten >> 3.1.2 von Würzburg >> 3.1.2.4 Vogtei über Komburg >> Schenk Friedrich von Limpurg stellt einen Revers über seine Belehnung mit der Schutzvogtei des Stifts Comburg durch Bischof Friedrich zu Würzburg aus unter Inserierung des Lehenbriefs. Es wird erwähnt, dass Schenk Karl am 17. November (Samstag nach St. Martinstag) 1554 das Lehen empfangen hat und nach seinem Tod Schenk Friedrich damit am 20. November (am Montag nach Elisabetha) 1559 belehnt worden ist. In der Folge sei über die "Folge" Pflicht der Comburger Untertanen zwischen Limpurg und Komburg Streit entstanden, den Bischof Friedrich zu Würzburg nun am 19. Juli 1568 schlichtet und eine Urkunde darüber ausstellt. Darin wird erklärt dass, am 21. Juni (Montag nach St. Veitstag) 1483 der Schutz über Comburg auf Limpurg übertragen worden sei als Afterlehen und danach die Schenken Gerichtsbußen, Fälle. Auch Atzung von den Untertanen in der Herrschaft Comburg haben sollen. Am 13. Dezember 1519 wurde der Vergleich geschlossen, auf Grund dessen dem Schenk Erasmus von den Untertanen Pflicht geleistet worden sei. Comburg habe dagegen protestiert und solche Pflicht bestritten. Der Bischof vergleicht nun die Schenken Friedrich, Christoph Heinrich und Gottfried mit dem Stift Comburg dahin, dass sie Pflichtleistung soll an die "Folge" (Herrsfolge) der Untertanen in der Herrschaft (Limpurg) Sachen aber geleistet werden soll, dass ferner statt bisheriger 40 Schöffel Haber als Gerichtsbuße künftig 60 zwischen Martini und Cathedra Petri, Haller Maß, zu liefern sind, und zwar nicht wie bisher widerruflich auf zehn Jahre, sondern unwiderruflich. Der Schenk wird auf Grund dieser Bestimmungen nun belehnt.
1485 Januar 31
Urkunden
Ausstellungsort: Linz
Aussteller: Kaiser Friedrich
Siegler: Kaiser Friedrich
Überlieferungsart: Insert
Aussteller: Kaiser Friedrich
Siegler: Kaiser Friedrich
Überlieferungsart: Insert
Schenk Friedrich von Limpurg stellt einen Revers über seine Belehnung mit der Schutzvogtei des Stifts Comburg durch Bischof Friedrich zu Würzburg aus unter Inserierung des Lehenbriefs. Es wird erwähnt, dass Schenk Karl am 17. November (Samstag nach St. Martinstag) 1554 das Lehen empfangen hat und nach seinem Tod Schenk Friedrich damit am 20. November (am Montag nach Elisabetha) 1559 belehnt worden ist. In der Folge sei über die "Folge" Pflicht der Comburger Untertanen zwischen Limpurg und Komburg Streit entstanden, den Bischof Friedrich zu Würzburg nun am 19. Juli 1568 schlichtet und eine Urkunde darüber ausstellt. Darin wird erklärt dass, am 21. Juni (Montag nach St. Veitstag) 1483 der Schutz über Comburg auf Limpurg übertragen worden sei als Afterlehen und danach die Schenken Gerichtsbußen, Fälle. Auch Atzung von den Untertanen in der Herrschaft Comburg haben sollen. Am 13. Dezember 1519 wurde der Vergleich geschlossen, auf Grund dessen dem Schenk Erasmus von den Untertanen Pflicht geleistet worden sei. Comburg habe dagegen protestiert und solche Pflicht bestritten. Der Bischof vergleicht nun die Schenken Friedrich, Christoph Heinrich und Gottfried mit dem Stift Comburg dahin, dass sie Pflichtleistung soll an die "Folge" (Herrsfolge) der Untertanen in der Herrschaft (Limpurg) Sachen aber geleistet werden soll, dass ferner statt bisheriger 40 Schöffel Haber als Gerichtsbuße künftig 60 zwischen Martini und Cathedra Petri, Haller Maß, zu liefern sind, und zwar nicht wie bisher widerruflich auf zehn Jahre, sondern unwiderruflich. Der Schenk wird auf Grund dieser Bestimmungen nun belehnt.
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The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Archival tectonics)
- Weltliche Herrschaften (Archival tectonics)
- Sonstige weltliche Herrschaften (Archival tectonics)
- Limpurg-Obersontheim, Erbschenken (Archival holding)
- 3. Passivlehen der Schenken zu Limpurg (Classification)
- 3.1 Lehen von geistlichen Fürsten (Classification)
- 3.1.2 von Würzburg (Classification)
- 3.1.2.4 Vogtei über Komburg (Classification)
- Schenk Friedrich von Limpurg stellt einen Revers über seine Belehnung mit der Schutzvogtei des Stifts Comburg durch Bischof Friedrich zu Würzburg aus unter Inserierung des Lehenbriefs. Es wird erwähnt, dass Schenk Karl am 17. November (Samstag nach St. Martinstag) 1554 das Lehen empfangen hat und nach seinem Tod Schenk Friedrich damit am 20. November (am Montag nach Elisabetha) 1559 belehnt worden ist. In der Folge sei über die "Folge" Pflicht der Comburger Untertanen zwischen Limpurg und Komburg Streit entstanden, den Bischof Friedrich zu Würzburg nun am 19. Juli 1568 schlichtet und eine Urkunde darüber ausstellt. Darin wird erklärt dass, am 21. Juni (Montag nach St. Veitstag) 1483 der Schutz über Comburg auf Limpurg übertragen worden sei als Afterlehen und danach die Schenken Gerichtsbußen, Fälle. Auch Atzung von den Untertanen in der Herrschaft Comburg haben sollen. Am 13. Dezember 1519 wurde der Vergleich geschlossen, auf Grund dessen dem Schenk Erasmus von den Untertanen Pflicht geleistet worden sei. Comburg habe dagegen protestiert und solche Pflicht bestritten. Der Bischof vergleicht nun die Schenken Friedrich, Christoph Heinrich und Gottfried mit dem Stift Comburg dahin, dass sie Pflichtleistung soll an die "Folge" (Herrsfolge) der Untertanen in der Herrschaft (Limpurg) Sachen aber geleistet werden soll, dass ferner statt bisheriger 40 Schöffel Haber als Gerichtsbuße künftig 60 zwischen Martini und Cathedra Petri, Haller Maß, zu liefern sind, und zwar nicht wie bisher widerruflich auf zehn Jahre, sondern unwiderruflich. Der Schenk wird auf Grund dieser Bestimmungen nun belehnt. (Record)