Prozess erster und zweiter Instanz (unvollständig), geführt zuerst am Stadtgericht zu Gerolzhofen, dann vor der würzburgischen Kanzlei in Sachen Thomas Kegets, gräflich schwarzenbergischen Untertanen zu Geusfeld, nach Geiselwind gehörig, contra Philipp Friedrich, Bürger zu Gerolzhofen, und Hans Störr zu Dinkelshausen (?), die von Seiten Kegets vorgenommene Annullierung ("rescission") eines Mühlkaufs betreffend, welche Sache 1587 per Appellation ans Kammergericht zu Speyer geriet

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Staatsarchiv Nürnberg
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