Die Freiherren Schweikhard von Gundelfingen und Johann Schad von Mittelbiberach zu Warthausen, Ritter, schließen als königliche Kommissare ein Abkommen zwischen Abt Heinrich und Konvent von Wiblingen und der Stadt Ulm wonach Wiblingen die früher ihm vorbehaltenen Eigentumsrechte am Ufer der neuangelegten Illerlaufs gegen Zahlung von 1.000 Gulden auf Ulm übeträgt und durch die hinkünftige Uferbauten und Anlagen im Fluß die gegenseitigen Verhältnisse geregelt werden.