Ignatius Wilhelm Casimir Freiherr von Leyen, Amtmann zu Ettenheim, erneuert auf Ersuchen des Abtes Franz von Ettenheimmünster die unter Abt Kaspar getroffene Festlegung der im Ettenheimer Bann gelegenen Klostergüter, Endmatte und Acker "uf dem kleinen geuen", nach Inhabern, Größe, Lage und Gülten