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Königin Christine von Schweden überlässt dem Markgrafen Friedrich VI. die lebenslängliche Nutznießung des Amtes Ueckermünde in gleicher Weise wie der Markgräfin Christine Magdalene, falls dieselbe früher mit Tod abgehe.
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Königin Christine von Schweden überlässt dem Markgrafen Friedrich VI. die lebenslängliche Nutznießung des Amtes Ueckermünde in gleicher Weise wie der Markgräfin Christine Magdalene, falls dieselbe früher mit Tod abgehe.