Search results
  • 4 of 6,714

Papst Clemens XI. verleiht allen Christgläubigen beiderlei Geschlechts, welche nach dem wahrhaft reumütigen Empfang der heiligen Sakramente am Feste der heiligen Anna die Sankt-Anna-Kirche in Amerdingen andächtig besuchen und dort für die Eintracht der christlichen Fürsten, die Ausrottung der Ketzereien und die Erhöhung der heiligen Mutter Kirche beten, einen vollkommenen Ablass. Außerdem wird allen, die an Samstagen oder an den Festen der unbefleckten Jungfrau Maria der Muttergotteslitanei in der genannten Kirche beiwohnen und dort wie beschrieben beten, jedesmal ein Ablass von 100 Tagen gewährt. Dieser Ablass gilt auf die Dauer von sieben Jahren und hebt alle bisher bewilligten Ablässe auf.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...