Prior, Capitularen und Conventualen des Klosters Bentlage und Bürgermeister und Rat der Stadt Rheine mit Vorwissen von Gilden und Gemeinheit legen die lange Jahre wegen der Fischerei in der Embße geführten Prozesse und Streitigkeiten folgendermaßen gütlich bei: 1) die Bürger dürfen von der Schwaren Hecke an bis wo die Bentlagische Wrechte angeht mit "Werbgarn, Hachtseilen und Wahden", die an der Ostseite ein- und ausgesetzt werden sollen, das ganze Jahr bsi auf die "Meyzeit" und die Monate Oktober, November, Dezember fischen; 2) an der Ems, wo die Holster Mark angeht und die Bentlagische Wrechte endigt, dürfen die Bürger das ganze Jahr außer der "Meyzeit" mit Wahden, Werbgarn und Hachtseilen fischen, nicht aber mit einem Schiff, "Wiehdenkorben" oder anderen ungebührlichen Instrumenten und der Bentlager Mitfischgerechtigkeit unbenommen, jedoch von der Holster Seite aus, und das soweit sich des Klosters Fischerei "beneden" gegen die Sengebacke und des Klosters Maher erstreckt; 3) die Bürger dürfen das ganze Jahr mit Fischruten und unvergifteten Angeln durch die Wrechte in der Ems an beiden Seiten fischen, jedoch soweit des Klosters Kirchenkampff und die von Cramfeldt kommenden Wälle sich erstrecken, nicht mit Rute; 4) die Bürger dürfen in der Mitfischgerechtigkeit der Bentlager keine Fische mit der "gehrne" stecken und den Eingang der Fische in der "Meyzeit" in die Bentlagischen Körbe nicht mit Fischangeln oder anderen Instrumenten verhindern; 5) wenn ein Nachtseil an dem Bentlagischen Fließgarn hängen bleibt, soll es nicht mitgenommen, sondern mit den darin vorhandenen Fischen ans Ufer geworden werden. Die hierüber ausgefertigten 2 Urkunden werden mit dem Siegel des Klosters und der Stadt besiegelt. Es unterschreiben: F. Gerardus Hindertingh, Prior; F. Godefridus Hincamp, Subprior; F. Paulus Rongs, Senior und Prokurator; F. Fridericus Stochem; F. Joannes Becker; F. Theodorus Dreihauß; Joan Lansingh und Gerdt Weßelinck, Bürgermeister, Goddert Plugge, Senior, Berendt Kötter, Lohnherr, Jorgien Bertlinck, Johan Varvick, Gerdt Heßelinck und Christian Stricker, Ratsverwandte, Joan Homeier, Sekretär, Johan Eppinck und Jacob Meier, Fleischhauer-Gildemeister, Otto Böneker und Jorien Waßenborg, Bäckergildemeister, Jurgen Voß und Lubbert Weßelinck, Schuhmacher-Gildemeister, Gerdt Stuwe und Herman Dartwinckel, Schneidergildemeister, Hinrich Peterß, Johan Schulte, Tonnes tom Hemellt und Herman Heßelynck, Scheffer der Gemeinheit. Beglaubigt vom Notar Wernerus Dam.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view