Dr. Beatus Moser, Sexpräbendar der Domkirche zu Speyer, Generalvikar Bischof Marquards zu Speyer und Propsts zu Weißenburg, hierzu besonders beauftragt, urkundet: Nachdem neulich die Abtei der Nonnen zu Oberstenfeld, Augustiner Ordens, Speyerer Diözese, durch den Tod der Äbtissin Afra Reiß vakant geworden ist und die Kanonissen Euphemia Späth, Maria Elisabeth von Weitershausen, Helena Senft, Christina von Schwalbach und Maria von Urbach (Auerbach) im Kapitel einen Wahltermin festgesetzt haben und dazu alle, die herkömmlich dazu berufen werden, hierfür im Kloster zusammen kamen, um darüber zu beraten, wurde in seiner Gegenwart als Beauftragter des Bischofs von Speyer und der Adligen Christoph von Dachröden, Komtur des Deutschen Ordens in Winnental, Dietrichs von Lomersheim, Obervogts im Zabergäu, und des Junkers Bernhard von Sternenfels gemäß altem Gebrauch des Klosters die Maria Elisabeth von Weitershausen zur Äbtissin erwählt. Zur Bestätigung der richtig und kanonisch erfolgten Wahl ist vor ihm erschienen im Hof der Äbtissin in der oberen Stube Frau Maria Elisabeth von Weitershausen als erwählte Äbtissin, die er hierauf aus dem Äbtissinnenhaus zur Kirche geführt hat, wo sie ihren Eid in seine Hände und auf das Evangelium abgelegt hat, worauf er ihre Wahl bestätigt hat, worauf er sie in der Kirche vor dem Hochaltar nach gewöhnlichem Gebrauch im Amt bestätigt und ihr alle Rechte einer Äbtissin übertragen hat. Eingefügt ist der Wortlaut des Eids, wonach die erwählte Äbtissin dem Bischof von Speyer und der heiligen Mutter Kirche zu Speyer in allen billigen und rechten Dingen gehorsam sein will, Schaden von ihm wenden und seine Boten annehmen werde. Sie verspricht ferner, das Stift Oberstenfeld in geistlichen und weltlichen Sachen ordentlich zu verwalten, auch ihre Mitschwestern zur Gottesfurcht und ehrbarem Lebenswandel anzuhalten, die Güter des Stifts getreulich zu handhaben und nichts zu entfremden. Hierauf wurde sie von der Kirche in das Äbtissinnenhaus geführt und sie in den wirklichen Besitz der Abei gesetzt und ihr von den Konventualinnen und anderen Untergebenen Gehorsam versprochen und sie ermahnt, daß gegen die Stiftung keine Jungfrauen zu Konventualinnen aufgenommen werden sollen, die nicht aus rechtmäßiger Ehe stammen und nicht adligen Standes sind.