(1) G 2940 (2)~Kläger: Johann Berend Gülicher und Konsorten, nämlich Johann Ludwig Wolff; Johann Friedrich Meyerhenrich; Franz Henrich Schötler; Simon Henrich Meyer; Johann Henrich Liesemeyer; Hans Henrich Rooz; Tönß Henrich Husemann, alle aus Ober- und Niederheesten, (3)~Beklagter: Behmer, lipp. Rat und Amtmann zu Horn, (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Caesar Scheurer 1756 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Brack (1757) (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Die Appellanten erklären, entweder ihre Eltern oder sie selbst seien vom Landesherren mit Freiheitsbriefen versehen worden und beanspruchen daher gleiche Rechte mit Freien. Dessen ungeachtet habe der Appellat von ihnen, im Gegensatz zu Freien, für die im Todesfall nur die landesherrliche Sterbfallurkunde (1 Rtlr. für einen Vollmeier, ½ Rtlr. für einen Halbmeier und 9 Mgr. für einen Kötter) verlangt werde, von ihnen weitere Gebühren (1 Rtlr. für sich, 9 Gr. für den Amtsdiener, 4½ Gr. für den Bauerrichter) verlangt, die üblicherweise nur von Leibeigenen verlangt würden. Dieser habe seinen Anspruch durch Pfändungen durchzusetzen versucht. Sie bemängeln, daß trotz eingelegter Appellation in weiteren Todesfällen die Gebühren eingetrieben worden seien. Der Appellat erklärt, angesichts der geringen Gebühr sei es für ihn profitabler, auf die Gebühr zu verzichten, statt seinen Anspruch in einem teuren RKG-Verfahren durchzusetzen. Nur um die Ungerechtigkeit der Behauptung, er suche sich durch die Forderung unberechtigt gegenüber den ihm anvertrauten Untertanen zu bereichern, zu belegen, verweist er auf den Bericht der Kanzlei, die überzeugend die Berechtigung, für den hohen zu treibenden Aufwand die Gebühren auch von Freien fordern zu dürfen, nachgewiesen habe. Laut Vermerk auf dem Deckblatt des Protokolls wurde der Streit verglichen. (6)~Instanzen: 1. Graf Simon August zur Lippe ( 2. RKG ? - ? (1702 - 1757) (7)~Beweismittel: Botenlohnquittung (Bl. 36). Landesherrliche Freibriefe, 1702 - 1743 (Bl. 53 - 70). Kopie der vom Amtmann und Gogreven Kühnemann zu Horn eingesandten Aufstellung seines Gehaltes und der Akzidentien (Zulagen) von 1720 (Bl. 94 -99). Expektanz des Grafen Henrich Adolf zur Lippe für Friedrich Christian Ramus auf die Amtmannstelle zu Horn als Nachfolger des Amtmannes Kühnemann, während sein Sohn ihm im Assessorat am Hofgericht nachfolgen soll, wenn er sich entsprechend qualifiziert, 1725 (Bl. 100 - 101). Bescheinigung des (ehem.) Horner Amtmannes Ramus über seine Amtsbezüge (Gehalt und Akzidentien), 1747 (Bl. 102 - 105). Extrakt aus der Bestallung des Rates Behmer, 1745 (Bl. 106 - 107). (8)~Beschreibung: 3 cm, 107 Bl., lose; nur Mantel des Protokolls mit inliegendem Zettel: "Causa transacta dem Angeben nach"; 31 unquadrangulierte Aktenstücke, prod. 14. Februar 1757.