Abt Anselm von Ehrenfels und der Konvent des Klosters zu Zwiefalten beurkunden, dass sie die Tucherzunftmeister von Reutlingen und dasselbe Handwerk gemeinlich mit dem Recht belehnt haben, in des Klosters an der Echaz "auf Staingen" bei Reutlingen gelegenen Mühle ihr Tuch zu walken.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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