Thomas Contzman zu Obertraubling bekennt, von Margarethe von Paulsdorf, Äbtissin von Kloster St. Paul, wegen Nichteinhaltung des Spruchs von Ritter Dietrich von Stauff und weil er ohne die üblichen Abgaben zu zahlen auf dem klostereigenen Hof zu Obertraubling noch einige Jahre gesessen ist, ins Gefängnis geworfen worden, jetzt aber wieder freigelassen zu sein. Es wird ihm nun erlaubt, bis nächste Lichtmess auf dem Hof zu bleiben, wenn er bis dahin alle Rückstände an Abgaben einbringt. Zur gerichtlichen Verhandlung will Contzman bis Lichtmess in die Landschranne nach Mintraching (? Mundraching) kommen und sich nicht weiter verweigern. S: Balthasar Mausheimer, Pfleger und Landrichter zu Haidau

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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