Reinhard von Gemmingen zu Hornberg und Michelfeld bekundet, dass er Albrecht Christoph von und zu Rosenberg zu Waldmannshofen, Gnötzheim und Schüpf gegen landläufige Verzinsung 608 Reichstaler in specie schuldig geworden ist und quittiert über die Auszahlung der Darlehenssumme. Er verspricht Bezahlung des Zinses in Höhe von 30 2/5 Reichtalern jährlich auf Cathedra Petri [= 22. Februar] nach Rosenberg und setzt näher bezeichnete Güter und Rechte in Reihen und Treschklingen zu Unterpfand. Die Wiederlösung des Zinses zum selben Preis bleibt bei halbjähriger Kündigung vorbehalten..

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...