An Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7502
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
(15)74 Januar 21
Regest: Der Unterzeichnete bestätigt die Ankunft des Reutlinger Bevollmächtigten mit dem Credenz-Schreiben (= Beglaubigungsschreiben) und der Anfrage wegen der Urgicht der in Reutlingen verhafteten Weibsperson, betreffend etliche Diebstähle. Er hat alle, die von den ihnen gestohlenen Stücken wissen könnten, kommen lassen und im Beisein des Reutlinger Abgesandten verhört. Aber die im 1., 2., 3. und 4. Punkt angegebene Krämerin Wallen Ketterlin, Nadel-Annalin, den Schuhmacher und den Kürschner in der Schulgasse betreffend, hat er von ihnen und benachbarten Krämern über gestohlenes Geld und Waren nichts in Erfahrung bringen können, viel weniger, daß ihnen die verhaftete Weibsperson bekannt sei. Allein die Wirtin zum Kreuz bekennt zum 5. Punkt, daß ihr die angezeigten 4 1/2 Pfund Lichter und Schnitze von der Verhafteten gestohlen und dem Weib des Hans Päurlin, des Kürschners, zu kaufen gegeben, ihr aber von Päurlins Weib wieder zugestellt worden seien.
Nachdem er in Erfahrung gebracht, daß der Ehemann der Verhafteten ... (?) sich dem Bürger Hans Baudistel als Wingartknecht verdingt hatte, hat er ihn alsbald verhaften lassen und wegen der von seinem Weib bekannten Diebstähle mit Ernst verhört. Er will aber nicht bekennen, mit Rat, Tat oder Wissen etwas dazu getan zu haben.
Falls das verhaftete Weib noch weitere Bubenstücke auf ihn oder daß er dazu geholfen habe, bekannt hätte oder noch bekennen würde, so möge man ihn unterrichten, und er wird dann zu weiterer Nachforschung behilflich sein.
Nachdem er in Erfahrung gebracht, daß der Ehemann der Verhafteten ... (?) sich dem Bürger Hans Baudistel als Wingartknecht verdingt hatte, hat er ihn alsbald verhaften lassen und wegen der von seinem Weib bekannten Diebstähle mit Ernst verhört. Er will aber nicht bekennen, mit Rat, Tat oder Wissen etwas dazu getan zu haben.
Falls das verhaftete Weib noch weitere Bubenstücke auf ihn oder daß er dazu geholfen habe, bekannt hätte oder noch bekennen würde, so möge man ihn unterrichten, und er wird dann zu weiterer Nachforschung behilflich sein.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Ausstellungsort: Stuetgart
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Vogt zu Stuetgart J. Hofmann
Genetisches Stadium: Or.
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Vogt zu Stuetgart J. Hofmann
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ