A: Heinz Hamer, gesessen zu Hagenoe (Hagenohe, Lkr. Eschenbach). S1: Hans Zudenrewtter zu Zudenrewt (Zogenreuth, Lkr. Eschenbach). S2: Konrad Schlammersdorfer, derzeit zu Michelfeld. S3: Ulrich Schwab zu Altzirkendorf (Lkr. Eschenbach). E: Abt Wernher und Konvent des Klosters Michelfeld. Betreff: Urfehdebrief. A hat sein Gelübde und seine Pflicht vergessen, gegen sein Gelübde vor einem anderen Gericht als dem des Klosters Michelfeld Recht genommen, auf Grund und Boden des Klosters ohne Wissen des Abtes und seiner Amtleute Pfänder genommen, sich mit ungebührlichen Worten hören lassen, Gebote des Abtes verachtet und etliche Zinsen, Steuern und andere Gefälle des Abtes freventlich einbehalten, weshalb ihn der Abt in das Gefängnis genommen hat. Wenn A gegen Land und Leute Pfalzgraf Ottos II. (von Pfalz-Neumarkt) und insbesondere gegen Abt und Konvent von Michelfeld und die Ihren irgendwelche Klagen, Ansprüche oder Forderungen gewinnen sollte, soll er sein Recht nur vor dem Richter und Gericht, vor dem jeder "verwandt und sesshaft" ist, suchen und sich damit begnügen lassen. Bürgen: Hans Ritter zu Pegnitz und Michel Kemnater, gesessen zu Horlach (Lkr. Pegnitz), beide Schwäger von A, und Lorenz Romung zu Hagenohe.