Klage gegen Gillis Kuichen wegen Verweigerung der Kurmut nach dem Tod seines Verwandten und Erblassers Winand Frines und gegen Gillis (Geil) Schnitzler, Schöffen von Kornelimünster, wegen Verweigerung von Fuhr- und Frachtdiensten nach Aachen während der Kriegszeit im Dez. 1688 und wegen Anstiftung anderer Untertanen zur Dienstverweigerung. Als der Abt von beiden Beklagten je 2 Pferde, teils als Strafe, teils als Kurmutabgabe, pfändete, wandten diese sich mit einer Gewaltklage an den Pfalzgrafen bei Rhein als Herzog von Jülich und Erbvogt von Kornelimünster. Im Juni 1689 beschlagnahmten beide mit Hilfe der beklagten Vögte und ca. 30 jül. Untertanen Vieh und Pferde von den Höfen des Abtes zur Lucht, zu Komerich (Gem. Brand, Kr. Aachen), zu Merscheid (Nerscheid) und vom Hof Ritscheid (Rischeidt) (Pächter in Q 17 genannt). Dies sei Landfriedensbruch und eine Beeinträchtigung der landeshoheitlichen Rechte „tam regalium quam territorialium“.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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