Kurfürst Philipp von der Pfalz übergibt den Gemeinern des Schlosses Diemerstein Teile des besagten Schlosses, die seine Vorfahren von Philipp von Daun und dessen Ehefrau Imagina (Mene) sowie von denen von der Sparre, von Zeiskam und Weingarten gekauft hatten, wobei Philipp sich ein Viertel des Schlosses vorbehält. Als Gemeiner werden Georg (Jorg) der Junge und Heinrich von Bach sowie die Brüder Ort und Hans von Weingarten genannt. Mit Detailregelungen zur Nutzung des Zugehörs, Sonderregeln für den Wald namens "Blancken", zur Holznutzung, zum Burgfrieden mit Öffnungsrecht, Kosten für die Burgbewohner, zur Nutzung des Schlosses durch den Pfalzgrafen im Kriegsfall und als Übernachtungsmöglichkeit für seine Leute, zur Unveräußerlichkeit und zum Schutz und Schirm durch den Pfalzgrafen sowie zur Aufnahme neuer von neuen Gemeinern des Schlosses.