Kurfürst Friedrich von der Pfalz bevollmächtigt Hans Ernst, Licentiat, Domkustor von Worms, Albrecht von Berwangen, Marschall, und Eberhard von Gemmingen, Haushofmeister, den von Graf Philipp von Katzenelnbogen zwischen ihm und Erzbischof Diether von Mainz, Kurfürst, angesetzten Rechttag in seinem Namen zu besuchen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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