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Vor dem Straßburger Hofgericht bekennt Lawlin Smit von Oberweier, dass er der Johanniter-Kommende Grünenwörth zu Straßburg von einem genannten Haus mit Hof, Scheune etc. zu Ottersweier eine jährliche Gült von 3 Schilling und 8 Straßburger Pfennigen und den Todfall schuldet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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