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Stumhans aus Mönsheim, gef. zu Leonberg, weil er zu Magstadt [Kr. Böblingen] in einem herzoglichen Wirtshaus bei Nacht aus einer Kammer, in der er mit Wagenleuten gelegen war, 2 graue, 1 weißes und 1 rotes Tuch gestohlen und eines davon zu Vaihingen [wohl Enz] verkauft hatte, vom Leonberger Stadtgericht jedoch in Anbetracht seines Alters, seines frommen Weibes und seiner Kinder statt strengerer Bestrafung lediglich dem Nachrichter an die Hand gesprochen, um ihn an den Pranger zu stellen, mit Ruten zu oberen Tor hinaus zu schlagen und ihm beide Ohren abzuschneiden, gelobt bei Verlust seines Lebens, Stadt und Amt Leonberg unverzüglich zu verlassen, auch nur noch mit Erlaubnis des Landesherrn zurückzukehren und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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