Notiz über Absprachen zwischen Hans Schenk zu Erbach einer- und Ludwig von Bayern, Herr zu Scharfeneck, andererseits, die von beider Seiten Freunde mit Zustimmung Kurfürst Philipps von der Pfalz vorgenommen wurden. Ludwig soll die Auslösung der dem Pfalzgrafen zustehenden Anteile an Habitzheim (Hatzheym) zustehen, nämlich: die Hälfte von Schloss, Dorf, Äckern, Vogtei, Gericht und Nutzungen mitsamt Obrigkeit und Eigentum seines Anteils, die ganze Mannschaftsleistung, drei Höfe, Groß- und Kleinzehnt, Mühlen, ein Viertel am Zehnten der Höfe, die halb zu Umstadt gehören, und 8 Morgen Weingärten. Außerdem erhält Ludwig ganz Großzimmern und die pfalzgräflichen Anteile an Kleinzimmern, Dörfern und Marken. Dem Schenken soll der Ulner Hof zu Habitzheim zustehen. Vom Schloss und Dorf Habitzheim beansprucht der Pfalzgraf drei Teile, nämlich einen von Fulda, einen von Wertheim und einen von Bickenbach; den vierten Teil sollen der Schenk und Ludwig dem Keller zu Otzburg zur Verwahrung in gemeiner Hand übergeben, bis eine Entscheidung vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten gefallen ist. Von Nutzungen zu Lützelbach sollen bis zu dieser Entscheidung 600 Gulden in gemeine Hand gelegt werden. Über das Dörfleins Georgenhausen (Jorgenhausen), das im ersten Lehensbrief des Schenken Eberhards, mit der er seine Fuldischen Lehen der Pfalz gegeben hat, nicht genannt ist, soll ebenfalls in dieser Entscheidung entschieden werden. Hans Schenk wurde von Hans Silberberger und anderen Dienern begleitet; Ludwig wurde von Doktor Pallas Spangel, Alexander Pellendorfer und anderen begleitet. Der Pfalzgraf erteilt seine Zustimmung als Erbherr.