Die gestattete Herausziehung der aus den Akten ersichtlichen Wiesenstücke aus dem geschlossenen Gut des Johann Georg Gehring in Eichenau, Georg Kern, Michael Rük, Michael Herrmann, Johann Georg Kobeldt, Michael Lay, Friedrich Rößler von da und des Schuhmachers Lays, deren Verkauf an den Amtmann Fromm und dessen Befreiung von der Entrichtung des herkömmlichen Konzessionsgelds, weil derselbe mit den erkauften Stücken durch ein Beispiel zur Einführung der Wiesenbewässerung aufmuntern will.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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