Amt für Wohnungswesen enthält u. a.: Bestands- und Besetzungskontrollen der öffentlich geförderten Wohnungen; Verwaltungskostenbeiträge für Bestands- und Besetzungskontrollen; Stellenmehrbedarf; Rechnungsprüfung; Wegfall der Gebührenerhebung bei Erteilung der Wohnungsberechtigungsscheine