Latinus de Ursinis, Kardinalbischof von Tusculum, päpstlicher Kämmerer, dehnt auf Bitte Graf Eberhards V. die Verleihung der Zehnten ausdrücklich auch auf die fünf oder sieben oder acht Kirchen aus, in deren Besitz die Grafen erst nach der durch Papst Paul II. bestimmten Zeit gelangt sind.