Vor dem Gericht zu Staufenberg verpflichtet sich Susanna Beinhaimin, die Witwe von Johann Scheublin von Durbach, das den von letzterem von Jeremias Rebstock, fürstlich württembergischer Vogt zu Oppenau, dargeliehene Kapital von 200 Gulden bis zu seiner völligen Ablösung mit 10 Gulden zu verzinsen unter Verpfändung ihrer eigentümlichen Behausung zu Durbach.