"Baugesuch Ihrer Durchlaucht der Frau Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg betreffend Ueberbauung einer Einfahrt zwischen den Häusern No. 68 und 70 der Neckarstrasse" [in Stuttgart]
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 10 Bü 45
G 52
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 10 Vermögensverwaltung der Familie der Herzöge von Urach (mit Unterlagen zu den Palais Urach in Stuttgart und zur Villa Leuchtenberg in Lindau)
Vermögensverwaltung der Familie der Herzöge von Urach (mit Unterlagen zu den Palais Urach in Stuttgart und zur Villa Leuchtenberg in Lindau) >> 3. Immobilienbesitz des Hauses Urach >> 3.1 Immobilien in Deutschland >> 3.1.1 Gebäude >> 3.1.1.1 Gebäude in Stuttgart >> 3.1.1.1.2 Palais Urach (Neckarstraße 68, vormals Palais Taubenheim) und Wohnhaus Neckarstraße 70 >> 3.1.1.1.2.3 Umbaumaßnahmen, Anbauten, Pläne >> 3.1.1.1.2.3.5 Pläne zur Überbauung der Einfahrt (Verbindung zwischen Neckarstraße 68 und 70)
2. Februar 1892
Enthält:
Blatt 1:
"Lage-Plan" [des Palais' Urach, mit Einzeichnung des Überbaus der Einfahrt zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 70]
"Gef[ertigt] Stuttgart, den 16. Januar 1892, Stadtdir[ektions-]Geometer Zoller" / Längenmaßstab, [Maßstab von 50 m], 50 m = 10 cm, 1 : 500] / 33 x 21 cm / NO (Nordpfeil).
Kolorierte Federzeichnung / sehr sorgfältige Darstellung, verkleinerte Kopie des in GU 10 Bü 30 verwahrten Lageplans des Palais' Urach; Situation im Grundriss: Palais Urach (Neckarstraße 68) mit dem Stallgebäude, der Remise und dem Anbau an das Stallgebäude, Einzeichnung des Überbaus der Einfahrt zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 70 (rot); Lustgarten hinter dem Palais Urach (Parzelle Nr. 1314/2), mit Einzeichnung eines Springbrunnens und der Beete (?); der zum Palais Urach gehörige Lustgarten nördlich des Stallgebäudes (Parzelle Nr. 1313/9), Kennzeichnung der im Besitz des Hauses Urach befindlichen Grundstücke (blaue Grenzlinie), Eintragung der Maße bei den im Besitz des Hauses Urach befindlichen Gebäuden Neckarstraße 68 (Palais Urach), den Nebengebäuden des Palais' und dem Wohnhaus Neckarstraße 70; Wohngebäude Neckarstraße 70; bei den an die Grundstücke Neckarstraße 68 und 70 angrenzenden Grundstücken zum Teil Nennung der Grundstücksbesitzer; Gebäude auf dem Gelände der Brauerei Wulle, Gebäude und Parzellen der Neckarstraße 60 bis 78 und Kernerstraße 6 bis 19; Kernerplatz; Aufgang zur Kernerstraße neben dem Palais Urach, der die Neckarstraße mit der Kernerstraße verbindet.
Blatt 2:
"Erdgeschoss"
"Stuttgart, 1. März 1892, Architekt Karl Mayer" / 33 x 21 cm Maß / Linearmaßstab, [Maßstab von 10 m], 10 m = 10 cm, [1 : 100].
Kolorierte Lichtpause / siehe auch dazu GU 10 Bü 33; das Palais Urach und das Wohngebäude Neckarstraße 70 sind nicht komplett im Grundriss dargestellt; Salon, Vestibul, Zimmer des Haushofmeisters und des Portiers im Erdgeschoss des Palais' Urach, Einfahrt zum Palais Urach, der neu geplante Eingang unter der geplanten Überbauung (rot); Zimmer, Eingang und Gang ("Öhrn") im Erdgeschoss des Wohngebäudes Neckarstraße 70; Unterschrift des Generalbevollmächtigten der Herzogin Florestine, des Rechtsanwalts Karl Walcher (links unten).
Blatt 3:
"I. Stock"
"Stuttgart, 1. März 1892, Architekt Karl Mayer" / 33 x 21 cm Maß / Linearmaßstab, [Maßstab von 10 m], 10 m = 10 cm, [1 : 100].
Kolorierte Lichtpause / siehe auch dazu den Grundriss in GU 10 Bü 33; das Palais Urach und das Wohngebäude Neckarstraße 70 sind nicht komplett im Grundriss dargestellt; Speisesaal, Salon und Teile des Korridors im ersten Obergeschoss des Palais' Urach; zwei Salons in der geplanten Überbauung zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 68 (rot); Zimmer, Veranda und Teile des Korridors im ersten Obergeschoss des Wohngebäudes Neckarstraße 70; Unterschrift des Generalbevollmächtigten der Herzogin Florestine, des Rechtsanwalts Karl Walcher (links unten).
Blatt 4:
"II. Stock"
"Stuttgart, 1. März 1892, Architekt Karl Mayer" / 33 x 21 cm Maß / Linearmaßstab, [Maßstab von 10 m], 10 m = 10 cm, [1 : 100].
Kolorierte Lichtpause / siehe auch dazu GU 10 Bü 33; das Palais Urach und das Wohngebäude Neckarstraße 70 sind nicht komplett im Grundriss dargestellt; Zimmer, Vorzimmer und Korridor im zweiten Obergeschoss des Palais' Urach; Unterschrift des Generalbevollmächtigten der Herzogin Florestine, des Rechtsanwalts Karl Walcher (links unten).
Blatt 5:
"Stuttgart, 1. März 1892, Architekt Karl Mayer" / 33 x 21 cm Maß / Linearmaßstab, [Maßstab von 10 m], 10 m = 10 cm, [1 : 100].
Kolorierte Lichtpause / siehe auch dazu GU 10 Bü 34, Querschnitt und Längsschnitt durch den geplanten Bau zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 70 (rot), Einzeichnung der angrenzenden Gebäudeteile des Palais' Urach und des Wohngebäudes Neckarstraße 70; nachträgliche Einzeichnungen mit Bleistift von unbekannter Hand im Bereich des Daches bei dem Querschnitt; Unterschrift des Generalbevollmächtigten der Herzogin Florestine, des Rechtsanwalts Karl Walcher (links unten).
Blatt 6:
"Stuttgart, 1. März 1892, Architekt Karl Mayer" / 32,5 x 42 cm / Linearmaßstab, [Maßstab von 12 m], 12 m = 12 cm, [1 : 100].
Lichtpause / siehe auch dazu GU 10 Bü 35; Ansicht des Palais' Urach (Neckarstraße 68) und des Wohngebäudes Neckarstraße 70 mit der geplanten Überbauung des Zwischenraums zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 70; Palais Urach: fünf gerundete Kellerfenster; Polstermauerwerk und fünf rechteckige Fenster im Erdgeschoss; fünf rechteckige Fenster im ersten Obergeschoss (Beletage), jeweils ein reich verzierter Rundbogen als Fenstergiebel über den drei mittleren Fenstern der Beletage, Balustrade vor den drei mittleren Fenstern der Beletage, jeweils ein verzierter Segmentgiebel über den beiden äußeren Fenstern der Beletage; fünf rechteckige Fenster im zweiten Obergeschoss, Halbsäulen zwischen den Fenstern und an den Seiten der Fenster im zweiten Obergeschoss; fünf kleinere rechteckige Fenster im Dachgeschoss über dem zweiten Obergeschoss / geplante Überbauung zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 70: im Erdgeschoss bilden ein größerer und ein kleinerer Rundbogen den Eingang, Polstermauerwerk im Erdgeschoss; im ersten Obergeschoss drei rechteckige Fenster, jeweils ein reich verzierter Rundbogen über den Fenstern, Balustrade vor den drei Fenstern; drei rechteckige Fenster im zweiten Obergeschoss, Halbsäulen zwischen den Fenstern und an den Seiten der Fenster; Balustrade über dem zweiten Obergeschoss / Gebäude Neckarstraße 70: Polstermauerwerk im Erdgeschoss; drei rundbogige Fenster im mittleren Teil des Erdgeschosses, links und rechts jeweils ein rundbogiges Doppelfenster im Erdgeschoss; drei rechteckige, einteilige Fenster im mittleren Teil des ersten Obergeschosses, links und rechts davon jeweils ein rechteckiges Doppelfenster im ersten Obergeschoss, kleine Halbsäulen in der Mitte und an den Seiten der Doppelfenster, jeweils Verzierungen über den Fenstern im ersten Obergeschoss; drei rechteckige, einteilige Fenster im mittleren Teil des zweiten Obergeschosses, jeweils ein rechteckiges Doppelfenster links und rechts von den mittleren Fenstern im zweiten Obergeschoss; Walmgaube im Dachgeschoss mit drei rechteckigen Fenstern, kleine Halbsäulen zwischen den Fenstern und an den Seiten der Fenster; Unterschrift des Generalbevollmächtigten der Herzogin Florestine, des Rechtsanwalts Karl Walcher (links unten).
Ausführungen: Kolorierte Federzeichnungen und teilweise kolorierte Lichtpausen
Entstehungsstufen: Reinzeichnungen und Kopien
Bemerkungen:
Vor dem Ankauf des Wohngebäudes Neckarstraße 70 wurde dieses als Mietshaus bzw. Mehrfamilienhaus genutzt. Nach dem Ankauf des Hauses durch Florestine Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg (geb. Prinzessin von Monaco) zogen um 1894 Personen aus dem Hofstaat des Herzogs von Urach, wie der württembergische Kammerherr Alexander von Salviati, der mit Dienstleistungen für Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg und dessen Gemahlin Amalie Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg (geb. Herzogin in Bayern) betraut war, in das Gebäude ein. Das Wohnhaus Neckarstraße 70 wurde sukzessive in das Palais Urach integriert. In diesem Zusammenhang sind auch die Pläne zu einer Überbauung des Zwischenraums zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 70 (GU 10 Bü 33-35) zu sehen. Die Grundrisse und der Aufriss in GU 10 Bü 32 sind sehr wahrscheinlich nach dem Ankauf des Wohngebäudes durch Herzogin Florestine entstanden.
Blatt 1:
"Lage-Plan" [des Palais' Urach, mit Einzeichnung des Überbaus der Einfahrt zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 70]
"Gef[ertigt] Stuttgart, den 16. Januar 1892, Stadtdir[ektions-]Geometer Zoller" / Längenmaßstab, [Maßstab von 50 m], 50 m = 10 cm, 1 : 500] / 33 x 21 cm / NO (Nordpfeil).
Kolorierte Federzeichnung / sehr sorgfältige Darstellung, verkleinerte Kopie des in GU 10 Bü 30 verwahrten Lageplans des Palais' Urach; Situation im Grundriss: Palais Urach (Neckarstraße 68) mit dem Stallgebäude, der Remise und dem Anbau an das Stallgebäude, Einzeichnung des Überbaus der Einfahrt zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 70 (rot); Lustgarten hinter dem Palais Urach (Parzelle Nr. 1314/2), mit Einzeichnung eines Springbrunnens und der Beete (?); der zum Palais Urach gehörige Lustgarten nördlich des Stallgebäudes (Parzelle Nr. 1313/9), Kennzeichnung der im Besitz des Hauses Urach befindlichen Grundstücke (blaue Grenzlinie), Eintragung der Maße bei den im Besitz des Hauses Urach befindlichen Gebäuden Neckarstraße 68 (Palais Urach), den Nebengebäuden des Palais' und dem Wohnhaus Neckarstraße 70; Wohngebäude Neckarstraße 70; bei den an die Grundstücke Neckarstraße 68 und 70 angrenzenden Grundstücken zum Teil Nennung der Grundstücksbesitzer; Gebäude auf dem Gelände der Brauerei Wulle, Gebäude und Parzellen der Neckarstraße 60 bis 78 und Kernerstraße 6 bis 19; Kernerplatz; Aufgang zur Kernerstraße neben dem Palais Urach, der die Neckarstraße mit der Kernerstraße verbindet.
Blatt 2:
"Erdgeschoss"
"Stuttgart, 1. März 1892, Architekt Karl Mayer" / 33 x 21 cm Maß / Linearmaßstab, [Maßstab von 10 m], 10 m = 10 cm, [1 : 100].
Kolorierte Lichtpause / siehe auch dazu GU 10 Bü 33; das Palais Urach und das Wohngebäude Neckarstraße 70 sind nicht komplett im Grundriss dargestellt; Salon, Vestibul, Zimmer des Haushofmeisters und des Portiers im Erdgeschoss des Palais' Urach, Einfahrt zum Palais Urach, der neu geplante Eingang unter der geplanten Überbauung (rot); Zimmer, Eingang und Gang ("Öhrn") im Erdgeschoss des Wohngebäudes Neckarstraße 70; Unterschrift des Generalbevollmächtigten der Herzogin Florestine, des Rechtsanwalts Karl Walcher (links unten).
Blatt 3:
"I. Stock"
"Stuttgart, 1. März 1892, Architekt Karl Mayer" / 33 x 21 cm Maß / Linearmaßstab, [Maßstab von 10 m], 10 m = 10 cm, [1 : 100].
Kolorierte Lichtpause / siehe auch dazu den Grundriss in GU 10 Bü 33; das Palais Urach und das Wohngebäude Neckarstraße 70 sind nicht komplett im Grundriss dargestellt; Speisesaal, Salon und Teile des Korridors im ersten Obergeschoss des Palais' Urach; zwei Salons in der geplanten Überbauung zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 68 (rot); Zimmer, Veranda und Teile des Korridors im ersten Obergeschoss des Wohngebäudes Neckarstraße 70; Unterschrift des Generalbevollmächtigten der Herzogin Florestine, des Rechtsanwalts Karl Walcher (links unten).
Blatt 4:
"II. Stock"
"Stuttgart, 1. März 1892, Architekt Karl Mayer" / 33 x 21 cm Maß / Linearmaßstab, [Maßstab von 10 m], 10 m = 10 cm, [1 : 100].
Kolorierte Lichtpause / siehe auch dazu GU 10 Bü 33; das Palais Urach und das Wohngebäude Neckarstraße 70 sind nicht komplett im Grundriss dargestellt; Zimmer, Vorzimmer und Korridor im zweiten Obergeschoss des Palais' Urach; Unterschrift des Generalbevollmächtigten der Herzogin Florestine, des Rechtsanwalts Karl Walcher (links unten).
Blatt 5:
"Stuttgart, 1. März 1892, Architekt Karl Mayer" / 33 x 21 cm Maß / Linearmaßstab, [Maßstab von 10 m], 10 m = 10 cm, [1 : 100].
Kolorierte Lichtpause / siehe auch dazu GU 10 Bü 34, Querschnitt und Längsschnitt durch den geplanten Bau zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 70 (rot), Einzeichnung der angrenzenden Gebäudeteile des Palais' Urach und des Wohngebäudes Neckarstraße 70; nachträgliche Einzeichnungen mit Bleistift von unbekannter Hand im Bereich des Daches bei dem Querschnitt; Unterschrift des Generalbevollmächtigten der Herzogin Florestine, des Rechtsanwalts Karl Walcher (links unten).
Blatt 6:
"Stuttgart, 1. März 1892, Architekt Karl Mayer" / 32,5 x 42 cm / Linearmaßstab, [Maßstab von 12 m], 12 m = 12 cm, [1 : 100].
Lichtpause / siehe auch dazu GU 10 Bü 35; Ansicht des Palais' Urach (Neckarstraße 68) und des Wohngebäudes Neckarstraße 70 mit der geplanten Überbauung des Zwischenraums zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 70; Palais Urach: fünf gerundete Kellerfenster; Polstermauerwerk und fünf rechteckige Fenster im Erdgeschoss; fünf rechteckige Fenster im ersten Obergeschoss (Beletage), jeweils ein reich verzierter Rundbogen als Fenstergiebel über den drei mittleren Fenstern der Beletage, Balustrade vor den drei mittleren Fenstern der Beletage, jeweils ein verzierter Segmentgiebel über den beiden äußeren Fenstern der Beletage; fünf rechteckige Fenster im zweiten Obergeschoss, Halbsäulen zwischen den Fenstern und an den Seiten der Fenster im zweiten Obergeschoss; fünf kleinere rechteckige Fenster im Dachgeschoss über dem zweiten Obergeschoss / geplante Überbauung zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 70: im Erdgeschoss bilden ein größerer und ein kleinerer Rundbogen den Eingang, Polstermauerwerk im Erdgeschoss; im ersten Obergeschoss drei rechteckige Fenster, jeweils ein reich verzierter Rundbogen über den Fenstern, Balustrade vor den drei Fenstern; drei rechteckige Fenster im zweiten Obergeschoss, Halbsäulen zwischen den Fenstern und an den Seiten der Fenster; Balustrade über dem zweiten Obergeschoss / Gebäude Neckarstraße 70: Polstermauerwerk im Erdgeschoss; drei rundbogige Fenster im mittleren Teil des Erdgeschosses, links und rechts jeweils ein rundbogiges Doppelfenster im Erdgeschoss; drei rechteckige, einteilige Fenster im mittleren Teil des ersten Obergeschosses, links und rechts davon jeweils ein rechteckiges Doppelfenster im ersten Obergeschoss, kleine Halbsäulen in der Mitte und an den Seiten der Doppelfenster, jeweils Verzierungen über den Fenstern im ersten Obergeschoss; drei rechteckige, einteilige Fenster im mittleren Teil des zweiten Obergeschosses, jeweils ein rechteckiges Doppelfenster links und rechts von den mittleren Fenstern im zweiten Obergeschoss; Walmgaube im Dachgeschoss mit drei rechteckigen Fenstern, kleine Halbsäulen zwischen den Fenstern und an den Seiten der Fenster; Unterschrift des Generalbevollmächtigten der Herzogin Florestine, des Rechtsanwalts Karl Walcher (links unten).
Ausführungen: Kolorierte Federzeichnungen und teilweise kolorierte Lichtpausen
Entstehungsstufen: Reinzeichnungen und Kopien
Bemerkungen:
Vor dem Ankauf des Wohngebäudes Neckarstraße 70 wurde dieses als Mietshaus bzw. Mehrfamilienhaus genutzt. Nach dem Ankauf des Hauses durch Florestine Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg (geb. Prinzessin von Monaco) zogen um 1894 Personen aus dem Hofstaat des Herzogs von Urach, wie der württembergische Kammerherr Alexander von Salviati, der mit Dienstleistungen für Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg und dessen Gemahlin Amalie Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg (geb. Herzogin in Bayern) betraut war, in das Gebäude ein. Das Wohnhaus Neckarstraße 70 wurde sukzessive in das Palais Urach integriert. In diesem Zusammenhang sind auch die Pläne zu einer Überbauung des Zwischenraums zwischen dem Palais Urach und dem Wohngebäude Neckarstraße 70 (GU 10 Bü 33-35) zu sehen. Die Grundrisse und der Aufriss in GU 10 Bü 32 sind sehr wahrscheinlich nach dem Ankauf des Wohngebäudes durch Herzogin Florestine entstanden.
Trägerformat: siehe oben (Höhe x Breite)
Autor/Fotograf: Karl Mayer, Stadtdirektions-Geometer Zoller
Karten und Pläne
Geografische Begrenzung: Neckarstraße 60-78, Kernerstraße 6-19, Kernerplatz, Gelände der Brauerei Wulle
Herstellungsort: Stuttgart
Orientierung: N0 (Nordpfeil)
Originalmaßstab: siehe oben
Maßstab: siehe oben
Blattzahl: 6
Herstellungsort: Stuttgart
Orientierung: N0 (Nordpfeil)
Originalmaßstab: siehe oben
Maßstab: siehe oben
Blattzahl: 6
Mayer, Karl; Architekt in Stuttgart
Salviati, Alexander von; Kammerherr, beauftragt mit Dienstleistungen für das Haus Urach, Hofmarschall im Palais Schaumburg, 1865-1922
Walcher, Karl; Rechtsanwalt, Kunstforscher, 1831-1906
Zoller, Stadtdirektions-Geometer in Stuttgart
Stuttgart S; Brauerei Wulle
Stuttgart S; Burgstraße (später Kernerstraße)
Stuttgart S; Kelterstraße
Stuttgart S; Kernerplatz
Stuttgart S; Kernerstraße (früher Burgstraße)
Stuttgart S; Neckarstraße 68, siehe Palais Taubenheim bzw. Palais Urach
Stuttgart S; Neckarstraße 70
Stuttgart S; Neckarstraße
Stuttgart S; Palais Taubenheim (später Palais Urach, Neckarstraße 68)
Stuttgart S; Palais Urach (Neckarstraße 68, zuvor Palais Taubenheim)
Stuttgart S; Wulle, Brauerei
Wulle, Brauerei, Stuttgart
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Archiv der Herzöge von Urach (Tektonik)
- Vermögensverwaltung der Familie der Herzöge von Urach (mit Unterlagen zu den Palais Urach in Stuttgart und zur Villa Leuchtenberg in Lindau) (Bestand)
- 3. Immobilienbesitz des Hauses Urach (Gliederung)
- 3.1 Immobilien in Deutschland (Gliederung)
- 3.1.1 Gebäude (Gliederung)
- 3.1.1.1 Gebäude in Stuttgart (Gliederung)
- 3.1.1.1.2 Palais Urach (Neckarstraße 68, vormals Palais Taubenheim) und Wohnhaus Neckarstraße 70 (Gliederung)
- 3.1.1.1.2.3 Umbaumaßnahmen, Anbauten, Pläne (Gliederung)
- 3.1.1.1.2.3.5 Pläne zur Überbauung der Einfahrt (Verbindung zwischen Neckarstraße 68 und 70) (Gliederung)