Johann von Ottenstein der Junge bescheinigt dem Erzbischof Jakob von Trier den Empfang des transsumierten Lehnbriefes, den sein + Vater Arnold von Ottenstein in der kurfürstlichen Kanzlei liegen gelassen hat. Siegler: Aussteller. Das Transsumpt besagt: 1495 Januar 16, Erzbischof Johann von Trier belehnt den Arnold von Ottenstein und dessen Bruder Johann mit 10 Gulden aus der Kellerei Montabaur einem von Johann von Sottenbach her heimgefallenen Mannlehen. Siegler: Aussteller. Monthabur uff, sant Anthonius abent 1494 nach gewonheit zu schryben in unserm Stifft zu Trier.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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