Eberhard von der Tann, Amtmann zu Wartburg (-burgk), an Johann Friedrich Herzog zu Sachsen, des heiligen römischen Reiches Erzmarschall und Kurfürst, Landgrafen zu Thüringen (Do-) und Markgrafen zu Meißen (Meissenn) zw eigenn hannden: er hatte den kurfürstlichen Räten Johann (Hannsen) von Minkwitz (Mingk-), Ritter, und Dr. Gregor Brück neben den Dingen, die sein Unterkommen betreffen, auch von einem Ersuchen des Abtes von Fulda wegen des Klosters Allendorf (Allenndorff) berichtet. Er hatte dem Abt daraufhin mündlich und auf dessen Wunsch auch schriftlich geantwortet; eine Abschrift liegt bei [Nr. 504]. Der Abt hat angekündigt, ihm mit Wissen des Kapitels eine schriftliche Antwort zukommen zu lassen. Vermutlich wird man sich aber zuvor an den Kurfürsten wenden. Deshalb übersendet er in Abschrift das, was des Kurfürsten Vater in der Sache veranlaßt hat [Nr. 503], und seine eigene Antwort.