Beschwerden der Gemeinde Wolfartsweiler gegen das Oberamt Scheer wegen angesetzter Forststrafen für das Einhüten in gebannte Schläge und eigenwilligen Holzfällens, wegen des Weidgangs der Gemeinde Herbertingen auf den Wolfartsweiler Wiesen im Ried, wegen des Weidemangels, weshalb eine teilweise Ausstockung der Gemeindewaldungen beabsichtigt ist, sowie wegen des Harzscharrens (Harzens), des Wildschadens, der Vogt-, Amts- und Forstgarbe sowie der von Fulgenstadt an die von Wolfartsweiler geforderten doppelten Steuer

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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