Bischöf Heidenrich von Münster versetzt Hermann von Merveldt (Mervelde), Sohn des verstorbenen Bernd, für 35 Mark münsterischer Pfennige, die Hermann zum Nutzen des Stiftsausgegeben hat, sein Gut Rensekinch zu Alstätte (Akteden) im Kirchspiel Nottuln (Notlen). Wiederlöserecht des Bischofs alljährlich zwei Wochen vor Weihnachten und zwei Wochen danach. Besetzt Hermann das Gut nach dem Tode der jetzt dort lebenden Eigenhörigen mit eigenen Leuten, soll er bei Wiederlöse gemäß dem Spruch des Richters zu Dülmen (Dulmene) entschädigt werden. Wenn über die Entschädigung keine Einigung erreicht werden kann, darf Hermann seine Leute wieder von dem Gut nehmen. Siegelankündigung des Bischofs. in vigilia beati Johannis baptiste

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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