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Berufung gegen ein Strafurteil über vier Monate Zuchthaus oder eine Geldbuße von 60 Goldgulden, das allerdings von den an der Vorinstanz Mitbeklagten des Appellanten akzeptiert wurde. Der in Delhoven bei Köln in der Herrschaft Hackenbroich wohnende Bauer Leonard Martyon soll behauptet haben, das „Arcanum oder die chimische Kunst“ zur Herstellung von Gold und Silber zu besitzen und war danach von einem Unbekannten erschossen worden. Als darauf ein nächtlicher Überfall auf sein Haus erfolgte, konnte sein Sohn Georg Martyon fliehen, während seine Schwester verschleppt und mit dem Ziel, eine Preisgabe des Geheimnisses zu erreichen, gefoltert wurde. Nach ihrer Freilassung fing man 1786 ihren Bruder Georg ab, der nach Köln gebracht wurde, wo mehrere Personen - darunter angeblich auch der Appellant - unter Drohungen von ihm die Herstellung von Gold und Silber verlangten. Als man ihn gefangenhielt, wurde er auch mißhandelt und gefoltert. Nach seiner Flucht zeigte er die Übeltäter bei den Appellaten an, worauf der Appellant in Arrest genommen wurde. Bei seinem Verhör stritt er seine Beteiligung ab. Die Appellaten werfen ihm, der schon durch die Beteiligung an Unruhen in Köln 1777 bekannt sein soll, ihr Ansehen beeinträchtigende Verleumdungen vor. Ein RKG-Beschluß vom 18. Juni 1792 weist die Appellation zurück.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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