Werner Diethardt zum Hamm macht bekannt, daß dem Kloster Werden nach dem Tod von Johann Brechten das Mannlehengut Hörninghof im Gericht und Kirchspiel Kamen wegen des Fehlens eines männlichen Erben heimgefallen ist. Doch hat Abt Hugo ihn gnadenhalber mit diesem Gut samt allem Zubehör wieder belehnt. Stirbt er ohne männliche Erben, kann seine erste verheiratete Tochter nach Zahlung von sechs Goldgulden in einem Samtbeutel wieder belehnt werden. Anwesend waren Lutter Ludolf von Hoete zu Bögge, Drost in Hamm, Dr. iur Johann zum Putz, Rutger Winkelmann (Winckelman) und Hermann Duden [wie vor]. - Es siegelt der Aussteller.