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Erasmus von Venningen zu Königsbach und Neidenstein, württ. Rat und Obervogt zu Neuenbürg, beurkundet, daß sich auf seine Bemühungen hin Wilhelm Adelmann von Adelmannsfelden zu Neubronn, Hohenstadt und Schechingen und Hans Sigmund v. W. (#38) zu Fachsenfeld am 8. Dez. zu Neubronn in folgenden vier Punkten geeinigt haben: 1) wegen des Jagdrechts im Mühlholz bei Heuchlingen, 2) wegen des Rechts zur Vorbereitung und zur Ausübung der Jagd auf den Gütern, die zum Blumenhof (Höflen Weyler Holtz) gehören, und im Kirchhölzlein und Mittelholz zu Laubach, 3) wegen des Rechts zur Vorbereitung und Ausübung der Jagd auf der Fohlenwiese, der Viehweide und den sonstigen Gehölzen und Feldern, die zu Leinweiler gehören, und 4) wegen der Jagd am Haslachholz, das bis zur Neubronner Mühle reicht. - Beide Teile tragen die ihnen bisher entstandenen Unkosten. Die Einigung wird zweifach ausgefertigt. Sr.: 1) Wilhelm Adelmann, 2) Hans Sigmund von Woellwarth, 3) A.; Abschr. Pap., 2.. - U.: Sr.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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