Wilhelm von Berckheim, württ. Hofmeister zu Mömpelgard, bestätigt, daß er - im Namen der württembergischen Linie Mömpelgard und mit Zustimmung Herzog Eberhards [III.] als des Vormunds - von der Stadt Bern ein Darlehen von 12 000 Reichstaler zu je 26 Batzen Berner Währung aufgenommen und durch den "Säckelmeister" Johann Frischherz ausbezahlt bekommen hat. Die Summe ist auf drei Jahre verliehen, die Zinsen in Höhe von 600 Reichstalern sind jährlich am 3. Aug. an den Säckelmeister in Bern zu entrichten. Als Pfand dient das in Bern hinterlegte und inventarisierte Silbergeschirr der Herrschaft Mömpelgard, dessen Wert 2085 Mark Silber beträgt. Wird die Summe nicht vertragsgemäß zurückbezahlt, können die Verleiher auf das Pfand zurückgreifen, wobei die Mark Weißsilber zu 7, die vergoldete Mark zu 8 Reichsta1er anzuschlagen ist. Sollte die Stadt Bern in Krieg verwickelt werden und die geliehene Summe früher benötigen, so muß das Geld innerhalb eines halben Jahres bezahlt werden. Ist dies nicht möglich, kann Bern auf den hinterlegten Silberschatz zurückgreifen, jedoch unter dem Vorbehalt, daß Württemberg oder Mömpelgard den Rest des Silbers nach Abzug der 12 000 RT samt Zinsen und Kosten abholen kann. Nach Ablösung des Darlehens in drei Jahren muß das ganze Silbergeschirr, wie es im Inventar festgelegt ist, wieder ausgehändigt werden.