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Was die fürstliche sächsisch-weimarische Regierung occasione der zwischen den fürstlichen Häusern Sachsen-Eisenach und Hessen-Kassel erwachsenen, die Gültigkeit des Principium, dass auch die extra territorium domizilierende Vasallen in personalibus das Lehnsforum zu agnoszieren schuldig, betreffende Irrungen und des von dem fürstlichen Hause Hessen-Kassel hierbei in Vorschlag gebrachten reciproci anher gelangen lassen und diesfalls geschrieben worden, 1738 - 1740, ingleichen die von der Regierung zu Altenburg gesuchte Insinuation einer Ladung an den Oberhofgerichtsassessor von Brand, 1791

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Sächsisches Staatsarchiv
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