Es wird bekundet, dass sich zwischen Hans von Sickingen, Ritter, und dessen Ehefrau Margarethe von Bubenhofen Irrungen gehalten haben, wegen denen die Parteien zu einem gütlichen Tag vor den Räten Kurfürst Philipps von der Pfalz, Reichsvikar, erschienen sind. Die Räte, namentlich Hermann Boos von Waldeck, Hofmeister, Hans von Trotha, Ritter und Marschall, und Philipp Forstmeister von Gelnhausen haben beide Seiten verhört. Hans von Sickingen ließ verlauten, dass seine Ehefrau eheliches Zusammenleben (beywonung) begehrt habe, das er zu geben willig gewesen sei. Obgleich dies nicht zustande gekommen sei, haben beide Seiten, Margarethe vertreten durch ihren Verwandten (frund) Georg von Bach, nunmehr eingewilligt, ihre Gebrechen und Forderungen vertragen zu lassen. Die Parteien sollen am Sonntag Laetare [05.03.] zu Heidelberg erscheinen, am Montag die Verträge empfangen und umsetzen. Nach diesen soll Hans der Margarethe von ihren eingebrachten Heiratsgeldern bis Sonntag Laetare 150 Gulden Gülte beweisen oder ihr 3.000 Gulden Hauptgeld ausrichten. Weiter soll er Margarethe die 4.000 [sic!] Gulden Morgengabe mitsamt Kleidern und Kleinodien übergeben; sind letztere nicht mehr vorhanden, soll er ihr 60 Gulden bezahlen. Forderungen über Kosten, Schäden und verfallene Gülten werden abgestellt. Wer von den Eheleuten überlebt, ob sie wieder zusammenkämen oder nicht, soll keine Erbforderungen mehr an die andere Seite stellen. Heirats- und Wittumsbriefe werden den Teidingsleuten am genannten Termin übergeben und sind kraftlos. Beide Parteien erhalten eine mit dem aufgedrückten Sekretsiegel Kurfürst Philipps und den Siegeln der Parteien (yder parthyen ... iren insigeln) versehene Ausfertigung.