Generaldomänenkammeretat für 1727/1728; Reskript vom 17. Juni 1727, Seine Königliche Majestät wollen die zur Erbauung neuer Garde du Corps, Reiterställe und Fourage-Magazine; item Pflasterungen und andere extraordinäre Ausgaben retranchieren und aufheben; an Beihilfsgeldern soll den Abgebrannten und Neuanbauern 10 Prozent; denen Neuanbauenden auf wüsten Stellen 8 Prozent aus denen Akzisekassen jeden Orts gereicht werden; wegen der Fouragegelder derer zu den Domänen gezogenen schriftsässigen Gütern wollen Seine Königliche Majestät dass zur Zeit noch in Status quo verbleiben soll